AGB

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Sehr geehrte Kunden,
hier finden Sie die AGB/die allgemeinen Geschäftsbedingungen der WISSENSBILANZ. Sie entsprechen den im Bereich Organisationsentwicklung üblichen Standards. Sollte Ihnen etwas unklar sein oder sollten Fragen bestehen, nehmen Sie einfach kurz Kontakt zu uns auf oder rufen Sie uns unter 0421-6996034 an – wir freuen uns auf den Kontakt zu Ihnen.

Ihr Team der WISSENSBILANZ aus Bremen

1. Zahlungsbedingungen/Preise
1.1 Rechnungen der Firma WISSENSBILANZ sind sofort nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
1.2. Der Vertragspartner/Teilnehmer ist verpflichtet, in Rechnung gestellte, abrechnungsfähige Teilleistungen gesondert zu vergüten. Im Übrigen ist die Firma WISSENSBILANZ bei langfristigen Verträgen berechtigt, Abschlagszahlungen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den bereits durchgeführten Arbeiten stehen, zu verlangen.
1.3. Bei Vertragsschlüssen, die sich auf sogenannte offene Seminare beziehen, ist der Vertragspart-ner/Teilnehmer verpflichtet, den jeweiligen Rechnungsbetrag bis zum Beginn des Seminars auszugleichen.
1.4. Wird ein Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen –gerechnet ab dem Rechnungsdatum– ausgeglichen, so gerät der Vertragspartner/Teilnehmer in Verzug. Die Firma WISSENSBILANZ ist berechtigt, ab dem 31. Tag –gerechnet ab dem Rechnungsdatum– Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, soweit der Auftraggeber Verbraucher gem. § 13 BGB ist, zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
1.5. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehung- und Diskontspesen.
1.6. Zahlungen sind für die Firma WISSENSBILANZ grundsätzlich kostenfrei. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen stets zu Lasten des Schuldners der Zahlung.
1.7. Alle Workshop- und Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Mehrwertsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Mehrwertsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Mehrwertsteuersätzen als getrennt vereinbart.
1.8. Abtretungen durch den Vertragspartner/Teilnehmer von gegen die Firma WISSENSBILANZ gerichteten Ansprüchen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Firma WISSENSBILANZ. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Firma WISSENSBILANZ ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig. Gleiches gilt für Gegenansprüche, die ein Leistungsverweigerungsrecht nach §§ 273, 320 BGB begründen.

2. Rücktritt/Stornierung/Pauschalierter Schadenersatz
2.1. Der Rücktritt von Verträgen, die die Teilnahme an offenen oder Inhouse- Workshops/Seminaren betreffen, muss stets in schriftlicher Form erfolgen.
Erfolgt der Rücktritt bis vier Wochen vor Beginn, sind von dem Vertragspartner/Teilnehmer keine Rücktrittsgebühren zu zahlen.
Bei einem Rücktritt bis zu zwei Wochen vor dem Beginn ist die Firma WISSENSBILANZ berechtigt, 25 % der Seminargebühr als Rücktrittsgebühr gegenüber dem Vertragspartner/Teilnehmer zu berechnen, es sei denn, dieser benennt einen Ersatztermin. Das Recht einen Ersatztermin zu benennen, besteht nur einmal. Eine Bearbeitungsgebühr wird in diesem Fall nicht erhoben.
Erfolgt der Rücktritt bis zu vier Tagen vor dem Beginn, kann die Firma WISSENSBILANZ 50 % der Gebühr für die vereinbarten offenen oder Inhouse- Workshops/Seminare verlangen, es sei denn, der Vertragspartner benennt einen Ersatztermin, wobei auch in diesem Fall das Recht, einen Ersatztermin zu benennen, nur einmal besteht. Wird ein Ersatztermin benannt, kann die Firma WISSENSBILANZ eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 EUR zu-sätzlich berechnen.
Im Falle des Rücktritts kürzer als vier Tage vor dem Seminarbeginn oder im Falle des Nichterscheinens des Vertragspartners/Teilnehmers zu dem Seminar wird von der Firma WISSENSBILANZ die volle Seminargebühr (100%) gegenüber dem Vertragspartner/Teilnehmer berechnet.
Nimmt ein Vertragspartner/Teilnehmer die Leistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
2.2. Der Rücktritt von Verträgen, die die Teilnahme an Inhouse-Seminaren (Unternehmensberatungen, Wissensbilanzen, Vorträgen und Coachings) betreffen, muss stets in schriftlicher Form erfolgen.
Erfolgt der Rücktritt bis sechs Wochen vor der Veranstaltung, werden dem Vertragspartner/Teilnehmer durch die Firma WISSENSBILANZ keine Rücktrittsgebühren berechnet.
Im Falle des Rücktritts bis drei Wochen vor der Veranstaltung, ist der Vertragspartner/Teilnehmer berechtigt, einmalig einen Ersatztermin zu benennen, anderenfalls ist die Firma WISSENSBILANZ berechtigt, dem Vertragspartner/Teilnehmer 25% des vereinbarten Veranstaltungshonorars in Rechnung zu stellen.
Wird der Rücktritt innerhalb eines Zeitraumes von weniger als drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erklärt, berechnet die Firma WISSENSBILANZ gegenüber dem Vertragspartner/Teilnehmer 50 % des vereinbarten Veranstaltungshonorars.
Im Falle des Rücktritts kürzer als vier Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn, wird von der Firma WISSENSBILANZ gegenüber dem Vertragspartner /Teilnehmer das volle vereinbarte Veranstaltungshonorar (100%) berechnet.
Nimmt ein Vertragspartner/Teilnehmer die Leistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
Die Kosten für Fremdleistungen (Kosten der Anreise/Übernachtungskosten, Verpflegung, Trainingsmaterial, Taxi, Bus Transfer), gehen nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber zu Lasten des Vertragspartners/Teilnehmers.
2.3. Für die Berechnung der unter Ziffern 2.1. und 2.2. genannten Fristen ist jeweils der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Firma WISSENSBILANZ maßgeblich.
Das Recht der Firma WISSENSBILANZ, einen höheren Aufwand und/oder Schaden geltend zu machen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Dem Vertragspartner/Teilnehmer bleibt das Recht vorbehalten, hinsichtlich der unter den Ziffern 2.1. und 2.2. genannten Pauschalen nachzuweisen, dass der Firma WISSENSBILANZ ein geringerer Schaden und/oder Aufwand entstanden ist.
2.4. Die Firma WISSENSBILANZ ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
wenn im Falle offener Workshops/Seminare keine ausreichende Teilnehmerzahl vorhanden ist (weniger als fünf Teilnehmer),
wenn der Moderator/Trainer/Referent wegen Krankheit verhindert ist, den Workshop/das Seminar abzuhalten und kein geeigneter Ersatz für diesen beschafft werden kann,
wenn aufgrund höherer Gewalt und/oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse der Workshop/das Seminar nicht stattfinden kann.
Die Firma WISSENSBILANZ ist in diesem Fall berechtigt, Ersatztermine anzubieten.
Ein wichtiger Grund ist ebenfalls gegeben, wenn der Vertragspartner/Teilnehmer durch sein Verhalten das Ansehen der Firma WISSENSBILANZ schädigt.

3. Vertrauliche Informationen, Datenschutz
3.1. Die Vertragsparteien werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertrautheit verbindlich behandeln. Die Vertragspartner/ Teilnehmer können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-How und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen.
3.2. Die Vertragsparteien werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

4. Urheberrecht
4.1. Begleitende Arbeitsmappen, Unterlagen usw. unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Diese sind -sofern im Besitz von WISSENSBILANZ oder seiner Kooperations-, Netzwerk- und/oder Umsetzungspartner- als persönliche geistige Schöpfung der Firma WISSENSBILANZ durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Frei von dieser Klausel sind natürlich öffentlich zugängliche Materialien wie z.B. die Wissensbilanz-Software Toolbox für die Version „Made in Germany“ und etwaige Hilfs- und Arbeits-Materialien der Bundesregierung (Quellen z.B. BMWi, AK-Wissensbilanz)
4.2. Der Vertragspartner/Teilnehmer ist nur im Rahmen der vertraglich geregelten Absprachen berechtigt, die vorgenannten Unterlagen fotomechanisch oder elektronisch zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen. Der Vertragspartner/Teilnehmer verpflichtet sich, die vorgenannten Unterlagen nur für seinen persönlichen Gebrauch im Rahmen der Teilnahme an Workshops/Seminaren zu verwenden und nur nach vorheriger Absprache mit WISSENSBILANZ an Dritte weiterzugeben. Jede Nachahmung von urheberrechtlich geschützten Werken –auch von Teilen– ist unzulässig.
4.3. Bei Verstößen des Vertragspartners/Teilnehmers gegen vertragliche und/oder gesetzliche Vor-schriften, die die Rechte, insbesondere die Urheberrechte der Firma WISSENSBILANZ schützen, hat die Firma WISSENSBILANZ gegenüber dem Vertragspartner/Teilnehmer einen Auskunfts- und Unterlassungsanspruch. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner/Teilnehmer gegenüber der Firma WISSENSBILANZ für den hieraus resultierenden Schaden.

5. Sekten-Passus
5.1. Die Workshops und Seminare der Firma WISSENSBILANZ beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage, die durch die Bundesregierung (Hier: BMWi) anerkannt ist. Sie beruhen in keinem Fall auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanziert sich WISSENSBILANZ sich entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisation sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab. WISSENSBILANZ erklärt ausdrücklich, dass unsere Firma nicht nach einer Methode (”Technologie”) von L. Ron Hubbard (z. B. der ”Technologie” zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt. Wir verwahren uns gegen entsprechende Werbungen für Schulungen, Kurse oder Seminare, welche eine Methode von L. Ron Hubbard zur Grundlage haben oder an diese ”Technologien” angelehnt sind und unterbinden jedwede Verbreitung in unserem Unternehmen. Wir organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten ”Technologien” in unserem Unternehmen und veranlassen niemanden dazu, diese zu organisieren bzw. zu besuchen. Wir unterhalten keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode (”Technologie”) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden (”Technologie”) unterstützen. Ferner unterstützen wir wissentlich keine Firmen und/oder Unternehmensgruppen, die selbst nach der Methode (”Technologie”) von L. Ron Hubbard geführt oder beeinflusst werden.

6. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Auftraggebers
6.1. Der Vertragspartner/Teilnehmer ist verpflichtet, besondere Arbeitserschwernisse usw., die ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen, den Mitarbeitern der Firma WISSENSBILANZ vor Arbeitsbeginn unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bezüglich der Inhouse-Seminare.
6.2. Der Vertragspartner/Teilnehmer ist weiterhin verpflichtet, eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass aus seiner Sicht eine ungehinderte/unbeschränkte Teilnahme an den Seminaren bzw. Veranstaltungen erfolgen kann.
6.3. Im Falle der Durchführung von Inhouse-Workshops/Seminaren verpflichtet sich der Vertragspartner/Teilnehmer, den Mitarbeitern der Firma WISSENSBILANZ dem Auftrag angemessenen Zugang zu den Geschäftsräumlichkeiten/Seminarräumen zu verschaffen und die notwendige Ausstattung zu beschaffen.
6.4. Soweit der Vertragspartner/Teilnehmer den unter dieser Ziffer geregelten Mitwirkungs- und Informationspflichten nicht genügt und es hierdurch im Zuge der Vertragsabwicklung zu Verzögerungen usw. kommt, haftet der Vertragspartner/Teilnehmer für den durch die Verletzung der Mitwirkungs- und Informationspflichten verursachten Schaden.
Im Falle der Verletzung der geregelten Mitwirkungs- und Informationspflichten durch den Vertragspartner/Teilnehmer verpflichtet sich dieser zudem, die Firma WISSENSBILANZ insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit der Eintritt des Schadens auf einer Verletzung der Mitwirkungs- und Informationspflichten des Vertragspartners/ Teilnehmers beruht.

7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Die jeweiligen Seminare/Veranstaltungen werden durch die Firma WISSENSBILANZ unter Zugrundelegung des jeweils aktuellen Wissensstandes sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.
7.2. Die Firma WISSENSBILANZ übernimmt keine Haftung dafür, dass der einzelne Vertragspartner/Teilnehmer die erworbenen Kenntnisse und erhaltenen Ratschläge tatsächlich für sich individuell nach seinen persönlichen Vorstellungen verwerten kann. D.h. es besteht keine Haftung der Firma WISSENSBILANZ für einen bestimmten Erfolg –insbesondere nicht für einen solchen, den sich der Vertragspartner/Teilnehmer selbst gesetzt hat. Die Firma WISSENSBILANZ schuldet dabei ausschließlich die Vermittlung des Beratungs- und/oder Lehrstoffes. Ein Umsetzungs-Erfolg wird nicht geschuldet, es sei denn, er wird vorher schriftlich vereinbart und durch Zusatzleistungen der WISSENSBILANZ durch den Vertragspartner/Teilnehmer differenziert beauftragt.
7.3. Der Vertragspartner/Teilnehmer prüft selbst, ob er sich den Anforderungen des Workshops/Seminars gewachsen fühlt. Er trägt für sein Handeln sowie seine körperliche, geistige Gesundheit/Verfassung und seine technische Ausstattung -z.B. für den unterstützenden Wissensbilanz-Softwareeinsatz mit eigenen Lizenzbvereinbarungen gegenüber Dritten- selbst die Verantwortung. Die Firma WISSENSBILANZ übernimmt keine Haftung für Nachteile des Vertragspartner/Teilnehmers, die daraus entstehen, dass die oben genannten persönlichen und technischen Workshop/Seminarvoraussetzungen in der Person und in der Ausstattung des Vertragspartners/ Teilnehmers nicht vorliegen.
Der Vertragspartner/Teilnehmer haftet für Schäden, die sich aufgrund von ihm schuldhaft gemachter falscher Angaben ergeben.
7.4. Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche sind – soweit sie offensichtlich sind – unverzüglich während der Dauer des Seminars/der Veranstaltung, schriftlich gegenüber den Mitarbeitern der Firma WISSENSBILANZ zu erheben bzw. geltend zu machen. Unterbleibt diese Mängelanzeige ist der Vertragspartner / Teilnehmer mit sämtlichen Ansprüchen betreffend die Gewährleistung ausgeschlossen.
Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb eines Jahres der Firma WISSENSBILANZ gegenüber anzuzeigen. Unterbleibt diese Mängelanzeige ist der Auftraggeber mit Gewährleistungsansprüchen auch hinsichtlich nicht offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.
7.5. Für zu Recht gerügte Mängel leistet die Firma WISSENSBILANZ in der Weise Gewähr, dass sie nach ihrer Wahl nachbessert oder Ersatz beschafft. Zur Mängelbeseitigung/ Abhilfe hat der Vertragspartner/ Teilnehmer der Firma WISSENSBILANZ eine angemessene Frist zu setzen.
7.6. Die Firma WISSENSBILANZ haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit der Schaden nicht eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beinhaltet. Für einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung zudem auf Vorsatz begrenzt.
7.7. Sämtliche Ansprüche –insbesondere Gewährleistungsansprüche– gegen die Firma WISSENSBILANZ verjähren in einem Jahr.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
8.1. Erfüllungsort für alle gegenwärtigen und zukünftigen, sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Ansprüche, ist der Gerichtsstand. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Bremen. Die Firma WISSENSBILANZ ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.
8.2. Die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit in diesen Bedingungen unwirksame Bestimmungen enthalten sind, sind diese durch zulässige zu ersetzen, die den Vertragszweck und den von der Firma WISSENSBILANZ beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg sicherstellen. Hilfsweise sind die gesetzlichen Bestimmungen heranzuziehen.

WISSENSBILANZ
Inhaber: Detlef Kahrs